Wissenschaftliche Beratung
Wissenschaftliche Beratung ist zunächst nichts anderes als eine wissenschaftliche Sachverhaltsaufklärung. Der Gegenstand ist stets eine Verfahrensakte oder andere Unterlagen, die über Ursache (Exposition) und Wirkung (Schadenseintritt) einer Schädigung oder eines Risikos Auskunft gibt. Rechtlich wird dies wirksam, wenn Exposition und Schadenseintritt als Vollbeweis nachgewiesen sind, so dass daraus eine Kausalität abgeleitet werden kann.
Selbst, wenn dies alles vorliegt, entwickelt sich daraus noch kein Automatismus eines rechtlichen Erfolgs. Man kann - und muss - mehr daraus machen. Beratung heißt nicht, etwas zu schaffen, das man getrost nachhause tragen kann, sondern Entscheidungs-fähigkeit herzustellen. Dazu gehört zunächst, dass falsche Vorstellungen korrigiert werden, etwa die, vor Gericht ging es um Gerechtigkeit oder es ginge darum, den Gutachter zu überzeugen. Und dazu gehört die Erkenntnis zu vermitteln, dass die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnis bedeutet, Aktivitäten zur Umsetzung zu entfalten.
Falscher Glaube und vielfach das Bedürfnis nach Ruhe nach so vielen Demütigungen sind in der Regel die Haupt-Ursache des Scheiterns. Beratung kann dies korrigieren:
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